
Was passiert ohne Double Opt-in? DSGVO und der Newsletterversand
Das Double Opt-in ist ein bewährtes Verfahren im Newsletter-Marketing, das sicherstellt, dass die Anmeldung zu einem Newsletter tatsächlich von den Inhabern der angegebenen E-Mail-Adressen gewünscht wird.
Im Rahmen des Newsletter-Versands stellen sich nicht nur für Experten im Bereich des Datenschutzes wichtige Fragen bezüglich der Einhaltung der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Insbesondere wird diskutiert, ob das Fehlen eines „Double Opt-in“-Verfahrens einen Verstoß gegen die DSGVO darstellt oder ob das DOI-Verfahren ausreichend ist. Dies sind berechtigte Fragen, die direkte Auswirkungen auf die rechtskonforme Umsetzung von Newsletter-Kampagnen haben.
Double Opt-in vs. Single Opt-in: Rechtskonforme Newsletter-Anmeldung gemäß DSGVO
Single Opt-in: Beim Single Opt-in melden sich Interessierte für den Newsletter an, indem sie ihre E-Mail-Adresse in ein Anmeldeformular auf der Website eingeben und ihre Einwilligung zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a) der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bestätigen. Nach Absenden des Formulars werden sie automatisch in den E-Mail-Verteiler aufgenommen, ohne dass eine zusätzliche Bestätigung erforderlich ist. Dieses Verfahren bietet eine einfache und schnelle Anmeldung, birgt jedoch das Risiko, dass beliebige E-Mail-Adressen eingetragen werden können, was potenziell zu rechtlichen Problemen im Hinblick auf die DSGVO führen kann. Insbesondere die Rechenschaftspflicht gemäß Art. 5 Abs. 2 der DSGVO, die die Nachweisbarkeit der Einwilligung erfordert, kann hier eine Herausforderung darstellen.
Double Opt-in: Beim Double Opt-in müssen sich Interessierte ebenfalls mit ihrer E-Mail-Adresse anmelden und ihre Einwilligung zur Datenverarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a) der DSGVO bestätigen. Der Unterschied besteht darin, dass sie zusätzlich eine Bestätigungsmail erhalten, in der sie ihren Newsletter-Abonnementwunsch durch Klicken auf einen Aktivierungslink noch einmal ausdrücklich bestätigen müssen. Erst nach dieser Bestätigung werden sie in den E-Mail-Verteiler aufgenommen. Das Double Opt-in-Verfahren bietet eine zusätzliche Sicherheit, da es sicherstellt, dass die Anmeldung von den tatsächlichen Inhabern der E-Mail-Adressen gewünscht ist und den Anforderungen der DSGVO entspricht, insbesondere im Hinblick auf die Rechenschaftspflicht gemäß Art. 5 Abs. 2 der DSGVO, die eine nachweisbare Einwilligung erfordert.
Aktuelle Rechtslage für das Double Opt-in beim Newsletterversand in Deutschland:
Das DOI-Verfahren ist in der Praxis weit verbreitet und gilt als rechtskonformes Verfahren für die Anmeldung zu E-Mail-Newslettern. Es stellt sicher, dass eine ausdrückliche Einwilligung der Abonnenten zum Empfang von Werbenewslettern vorliegt und erfüllt die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO Mai 2018), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG-neu Juli 2017) und des Telemediengesetzes (TMG Februar 2007).
Das Fehlen des Double Opt-ins bei der Newsletter-Anmeldung kann als Verstoß gegen den Datenschutz und die sichere Datenverarbeitung gemäß Artikel 32 der DSGVO eingestuft werden. Gemäß dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG-neu Juli 2004) ist es unzulässig, Marktteilnehmer in unzumutbarer Weise zu belästigen, z. B. durch unaufgeforderte Werbung per automatischer Anrufmaschine, Faxgerät oder elektronischer Post. Das Double Opt-in schützt vor unerwünschter Werbung und erfordert die ausdrückliche Zustimmung der Abonnenten zum Empfang von Werbenewslettern.
Newsletter-Anmeldung und DSGVO: Warum das Double Opt-in wichtig ist
Gemäß der DSGVO ist die Verarbeitung der Abonnentendaten nur rechtskonform, wenn die betroffenen Empfänger der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zugestimmt haben. Das Double Opt-in ist zwar nicht explizit in der DSGVO vorgeschrieben, ermöglicht es jedoch Newsletter-Versendern, den Nachweis über die Einwilligung der Abonnenten zu erbringen und den Anforderungen der DSGVO gerecht zu werden.
Die Verwendung des Double Opt-in-Verfahrens bietet den Versendern weitere Vorteile, wie die Zustellung des Newsletters an tatsächlich interessierte Empfänger, die Einsparung von Kosten für den Versand an unerwünschte Empfänger und die genaue Erfassung des Anmeldezeitpunkts und der Zustimmung der Abonnenten.
Aus rechtlicher Sicht wird dringend empfohlen, das DOI-Verfahren als Anmeldeprozess für Newsletter zu nutzen, um den Schutz der personenbezogenen Daten der Abonnenten zu gewährleisten und den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen. Dadurch können rechtliche Konsequenzen vermieden werden, und eine effektive und datenschutzkonforme Kommunikation mit den Abonnenten ist gewährleistet.
Unser Fazit:
Die Verwendung des Double Opt-ins für die Anmeldung neuer Abonnenten für Newsletter ist nicht explizit in der DSGVO festgelegt. Dennoch kann das Fehlen dieses Verfahrens einen potenziellen Verstoß gegen sie darstellen.
Wir empfehlen allen Newsletter-Versendern ausdrücklich, das DOI-Verfahren zu nutzen. Durch dieses Verfahren wird sichergestellt, dass alle Abonnenten nachweislich ihre Zustimmung zum Erhalt des Newsletters gegeben haben. Im Gegensatz zum Single Opt-in-Verfahren, bei dem beliebige E-Mail-Adressen in das Anmeldeformular für den Newsletter eingetragen werden können, ermöglicht das Double Opt-in eine verlässlichere Identifizierung der Abonnenten.
Darüber hinaus bietet das Double Opt-in den Newsletter-Versendern im Falle von Rechtsstreitigkeiten die Möglichkeit, vor Gericht nachzuweisen, dass sie technische und organisatorische Maßnahmen ergriffen haben, um den Schutz der Empfängerdaten zu gewährleisten.
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