Faire Verbraucherverträge kommen: Für Marketing-Treibende Fluch und Segen zugleich
28. September 2021

Faire Verbraucherverträge kommen: Für Marketing-Treibende Fluch und Segen zugleich

Der Gesetzgeber hat sich mit Verbraucherverträgen beschäftigt und mit einem Gesetz für mehr Fairness gegenüber den Verbrauchern gesorgt. Für Marketingabteilungen von Abo- und Langzeit-Vertragsanbietern heißt dies einerseits, dass bestehende Kunden nun deutlich häufiger kontaktiert werden müssen; gleichzeitig sind Neukunden künftig offener für alternative Anbieter.

Abo-Modelle und Zweijahresverträge sind für Provider, Mobilnetzbetreiber oder Verlage ein echter Segen. Denn ist der Kunde mal an der Angel, bleibt er ist in den meisten Fällen auch. Sei es, dass sie oder er vergessen zu kündigen, sei es, dass ihr oder ihm Zeit und Energie fehlen, sich mit alternativen Anbietern zu beschäftigen.

Es gibt keinen braveren Kunden als den Abo- oder Handyvertrags-Unterzeichner. Doch damit ist bald Schluss. Denn das Gesetz zu den „Fairen Verbraucherverträgen“ hat bereits den Bundestag passiert und wird in den nächsten Wochen und Monaten umgesetzt.

Mal Hand aufs Herz: Als Verbraucher sind die meisten von uns recht bequem, was das aktive Hinterfragen von funktionierenden Verträgen mit Dienstleistern angeht. Nach dem Motto: Wenn das Smartphone zuverlässig funktioniert, brauch ich mich um meinen Mobilvertrag nicht zu kümmern. Selbst wenn ich ein sensationelles Angebot bekomme, kann ich dies ja gar nicht nutzen, weil ich garantiert noch für Monate im bestehenden Vertrag gebunden bin.

Ähnlich sieht es mit dem Fitness-Studio oder der abonnierten Fachzeitschrift aus: Wann immer sich Gedanken um einen Anbieter-Wechsel oder die generelle Kündigung breitmachen, werden sie vom Gedanken ans Kündigungs-Prozedere erschlagen.

Neue Impulse für E-Mail- und Newsletter Marketing

 Mit dem „Faire Verträge-Gesetz“, das in vollem Umfang im Juli 2022 umgesetzt sein muss, ändert sich diese bisherige Denkweise grundsätzlich. Denn das Gesetz besagt, dass Verbraucher nach der einmal definierten Vertragslaufzeit ein monatliches Kündigungsrecht haben. Bislang haben sich die Jahres- oder Zweijahresverträge automatisch um dieselbe Frist verlängert, auf die sich beim Vertragsabschluss geeinigt wurde.

Für Marketingverantwortlich bei den betroffenen Dienstleistungsunternehmen sowie Verlagen heißt dies, dass die Abo- und Vertragskunden nun viel häufiger aktiv angesprochen werden müssen. Ebenso erhöhen sich die Chancen für die Wettbewerber. Denn auf einmal sind Konsumenten nach Ablauf der einmaligen Vertragslaufzeit viel aufnahmefähiger für Alternativ-Angebote. Denn das bisherige Totschlagargument „… komme ja eh nicht aus dem Vertrag“ ist nicht mehr zutreffend.

Höchste Zeit für eine neue Strategie

 Es besteht also in zweierlei Hinsicht Handlungsbedarf, sobald das Gesetz im Bewusstsein des Verbrauchers angekommen ist. Flucht nach vorn könnte ein Lösungsansatz sein: Kunden, deren Vertrag sich auf die monatliche Kündigung umstellt, sollten aktiv angesprochen werden. Möglichkeiten dazu bietet etwa ein personalisierte Newsletter-Versand, indem sich das Unternehmen beispielsweise beim Kunden für die bisherige Vertragserfüllung bedankt und ihm ein attraktives Angebot in Form eines neuen Jahresvertrages anbietet oder ihnen einfach das Gefühl gibt, beim richtigen Anbieter zu sein.

Da der Kunde ja fortan sehr flexibel auf die Angebote von Wettbewerbern reagieren kann, sollte er fortan auch häufiger kontaktiert werden, als es bisher der Fall war. Dies setzt natürlich voraus, dass seine Einwilligung dazu vorliegt, die bei dieser Gelegenheit gleich erneut eingeholt werden kann.

Ebenso bieten sich neue Möglichkeiten für die Neukundengewinnung. Wer bisher kein Interesse an einem Newsletter eines Fremdanbieters hatte, da er ja vertraglich fest gebunden war, ist höchst wahrscheinlich nun empfänglicher für attraktive Angebote. Also sollte dieser Umstand unbedingt in die Neukunden-Akquise-Strategie einfließen.

Fazit: Die Gesetzes-Änderung sollte Anlass sein, aktiver in der Kundenkommunikation zu werden. Hierzu bieten sich insbesondere Newsletter an, die individualisiert zugestellt werden und sowohl bestehenden wie Neukunden bewusst auf das Thema ansprechen.